Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass bei nachfolgend aufgeführten Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen drei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung, gemäß Paragraph 30 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe vom 15.12.2010, das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen wird.
Ostfriedhof
- II. 3. C. 8 (Nutzungsende: 15.02.2027)
Nutzungsrecht bereits abgelaufen:
- II. 03. D. 6 (Nutzungsende: 14.03.2006)
- II. 03. D. 7 (Nutzungsende: 02.04.2006)