Beratungstermine online vereinbaren
Termine zur Bauberatung können unkompliziert online vereinbart werden unter terminvereinbarung.leipzig.de. Mit einem neuen Faltblatt informiert das Fachamt zudem zu den Details der Satzung. Es ist online abrufbar unter www.leipzig.de/baubegruenung und liegt in Kürze im Bauaktenarchiv (Prager Straße 118 -136, Haus C) sowie in den Bürgerbüros der Stadt aus.
Die neue Begrünungssatzung regelt bei allen Bauvorhaben, die jetzt beantragt oder gebaut werden, Fragen rund um die Fassaden- und Dachbegrünung. Sie enthält zudem Vorgaben, wie Freiflächen bepflanzt und Stellplätze für Autos gestaltet sein müssen – egal, ob es sich dabei um ein gewerbliches Lager oder einen privaten Gemeinschaftsspielplatz handelt.
Auszug der Regelungen
- Pro 150 Quadratmeter Freifläche muss mindestens ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimetern gepflanzt werden.
- Auf mindestens zehn Prozent der Freiflächen müssen Sträucher gepflanzt werden.
- Decken von Tiefgaragen, wenn sie außerhalb von Gebäuden, Zufahrten etc. liegen, sind künftig zu begrünen.
- Geschotterte Steingärten sind untersagt. In Vorgärten dürfen maximal zehn Prozent der Freiflächen mit Schotter oder Kies bedeckt sein, auf den sonstigen Freiflächen nicht mehr als fünf Prozent bei einer Obergrenze von 20 Quadratmetern.
Die seit 1996 bestehende Vorgartensatzung wurde damit aufgehoben, ebenso Teile der geltenden Stellplatzsatzung. Kleingärten und Kulturdenkmale sind hingegen ausgenommen. Das Faltblatt des Amtes fasst die wesentlichen Regelungen bei diesen Bauvorhaben zusammen, zeigt geltende Ausnahmen auf und gibt Bauherren und Investorinnen so eine erste Richtschnur.
Weitere Informationen
gibt es online unter www.leipzig.de/baubegruenung sowie www.leipzig.de/bauberatung.